
AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Joylyn Photography
Inhaberin: Joylyn Wasserfallen Sonnenbühlstrasse, 8305 Dietlikon ZH – Schweiz
E-Mail: info@joylyn.ch – Website: www.joylyn.ch
Gültig ab: 04.09.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von Joylyn Photography und bilden Bestandteil der jeweiligen Verträge mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB findet Anwendung, sofern die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf deren Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte und deren Anwendung akzeptiert hat.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Joylyn Photography und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber.
2. Vertragsabschluss und Buchung
Ein Vertrag mit Joylyn Photography kommt zustande, sobald die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ein Angebot, eine Offerte oder eine Buchungsbestätigung ausdrücklich annimmt und Joylyn Photography die Buchung bestätigt.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil des Vertrags, sofern die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf deren Geltung hingewiesen wurde und deren Anwendung akzeptiert hat.
Bei Hochzeitsreportagen und anderen entsprechend vereinbarten Aufträgen ist eine Anzahlung geschuldet. Der vereinbarte Termin gilt erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung als definitiv reserviert.
Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Joylyn Photography berechtigt, die Reservation nach entsprechender Mitteilung aufzuheben und den Termin anderweitig zu vergeben.
Unverbindliche Anfragen begründen keinen Anspruch auf eine Buchung oder Terminreservation. Joylyn Photography ist berechtigt, Buchungsanfragen vor Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungsumfang und Durchführung
Die Fotografin verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung des vereinbarten Auftrages. Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen richten sich nach der jeweiligen Offerte, Buchungsbestätigung beziehungsweise individuellen Vereinbarung mit der Kundschaft. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben die Wahl der fotografischen und technischen Mittel, die Bildgestaltung, Bildauswahl, Farbgebung sowie die Art der Bildbearbeitung dem künstlerischen und fachlichen Ermessen der Fotografin überlassen. Der persönliche Bildstil von Joylyn Photography – insbesondere hinsichtlich Farbgebung, Kontrast, Lichtstimmung, Bildkomposition und Bearbeitungscharakter – ist Bestandteil der vereinbarten fotografischen Leistung. Leistungen können teilweise durch sorgfältig ausgewählte Dritte, beispielsweise Fotolabore, Druckereien oder andere spezialisierte Dienstleister, erbracht werden.
3.1 Auswahl, Professionelle Grundbearbeitung/Nachbearbeitung und Lieferung des Bildmaterials
Die Fotografin trifft nach eigenem fachlichem und künstlerischem Ermessen eine Auswahl der zur Auslieferung geeigneten Aufnahmen. Nicht ausgewählte Bilder, Testaufnahmen, Fehlbelichtungen, technisch unzureichende Aufnahmen, Dubletten sowie RAW-Dateien beziehungsweise unbearbeitete Originaldateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Alle zur finalen Auslieferung bestimmten Fotografien erhalten eine professionelle Grundbearbeitung im individuellen Bildstil von Joylyn Photography.
Die professionelle Grundbearbeitung kann insbesondere folgende Arbeitsschritte umfassen:
– Korrektur und Optimierung von Belichtung und Helligkeit
– Weissabgleich und Farbkorrektur
– Anpassung von Kontrast, Lichtern und Schatten
– Optimierung der Haut- und Farbtöne
– Anwendung des individuellen fotografischen Farblooks
– Bildausschnitt und Ausrichtung
– Schärfung und gegebenenfalls Rauschreduzierung
– allgemeine technische und gestalterische Optimierung des Bildes
– kleinere lokale Korrekturen nach fachlichem und künstlerischem Ermessen der Fotografin
Welche einzelnen Bearbeitungsschritte bei einem konkreten Bild erforderlich sind, entscheidet die Fotografin anhand des jeweiligen Bildmaterials. Die professionelle Grundbearbeitung stellt keine umfassende Retusche oder Veränderung des aufgenommenen Bildinhalts dar.
3.2 Auswahl, individuelle Retusche/Composing und Lieferung des Bildmaterials
Nicht Bestandteil der standardmässigen Grundbearbeitung sind insbesondere aufwendige oder individuell gewünschte Retuschen, bei denen vorhandene Bildinhalte entfernt, verändert, ergänzt oder rekonstruiert werden müssen.
Dazu gehören beispielsweise:
– Entfernung oder Veränderung von Personen oder Gegenständen
– Entfernung oder Veränderung von Accessoires, Schmuck, Blumen, Ansteckern oder Kleidungsbestandteilen
– Entfernung störender Elemente aus komplexen Hintergründen
– aufwendige Haut- oder Beautyretuschen
– Veränderung von Körperformen oder Gesichtszügen
– Entfernung oder Veränderung von Haaren, Falten, Kleidungsfalten oder Flecken
– Austausch oder Rekonstruktion von Bildbereichen
– umfangreiche Hintergrundkorrekturen
– Composings oder sonstige digitale Veränderungen des ursprünglichen Bildinhalts.
Solche Arbeiten stellen zusätzliche Retuscheleistungen dar und sind vom vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Die Ausführung erfolgt nach vorgängiger Absprache und kann separat nach Aufwand verrechnet werden.
3.3 Retusche ausgewählter Einzelbilder
Bei einzelnen ausgewählten Fotografien, insbesondere Paarportraits, Portraitaufnahmen oder besonders wichtigen Motiven, kann die Fotografin im Rahmen ihrer eigenen Qualitätskontrolle freiwillig eine weitergehende Feinretusche vornehmen.
Hieraus entsteht jedoch kein Anspruch darauf, dass dieselbe Retusche auf sämtliche vergleichbaren Bilder einer vollständigen Reportage übertragen wird.
Insbesondere bei Hochzeitsreportagen mit einer grossen Anzahl an Fotografien ist eine wiederkehrende individuelle Retusche eines bestimmten Gegenstandes, Accessoires oder Bildbestandteils nicht Bestandteil der regulären Nachbearbeitung.
3.4 Nachträgliche Retuschierwünsche der Kundschaft
Nach der Auslieferung gewünschte individuelle Retuschen oder Veränderungen des Bildinhalts werden gerne auf technische Machbarkeit geprüft. Sofern der gewünschte Bearbeitungsumfang über die vereinbarte Grundbearbeitung hinausgeht, kann die zusätzliche Arbeitszeit separat verrechnet werden.
Vor umfangreicheren Retuschearbeiten informiert Joylyn Photography die Kundschaft über den voraussichtlichen Umfang beziehungsweise die zusätzlichen Kosten. Die Bearbeitung erfolgt nach entsprechender Freigabe durch die Kundschaft. Die Verrechnung kann je nach Umfang nach Zeitaufwand oder zu einem vorgängig vereinbarten Pauschalpreis erfolgen. Ein Anspruch auf die technische Umsetzbarkeit eines bestimmten Retuschierwunsches besteht nicht.
3.5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum und nachträgliche Änderungswünsche
Die Kundschaft ist mit dem fotografischen und bildgestalterischen Stil von Joylyn Photography vertraut. Dieser umfasst insbesondere Bildsprache, Perspektive, Farbgebung, Kontrast, Lichtstimmung, Bildausschnitt sowie die Art der professionellen Nachbearbeitung. Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgt nach dem fachlichen und künstlerischen Ermessen der Fotografin.
Subjektive Änderungswünsche hinsichtlich des vereinbarten und für Joylyn Photography typischen Bildstils begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vollständige Neubearbeitung der gelieferten Fotografien. Davon zu unterscheiden sind berechtigte Beanstandungen aufgrund eines allfälligen technischen Mangels; solche werden individuell geprüft. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Nachträglich gewünschte Retuschen, Beautyretuschen, Objektentfernungen oder sonstige Veränderungen des Bildinhalts, welche über die in Ziffer 3.1 definierte professionelle Grundbearbeitung hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen und können nach Aufwand separat verrechnet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine gewünschte Änderung nicht nur einzelne ausgewählte Fotografien, sondern eine grössere Anzahl von Bildern oder eine vollständige Hochzeits- oder Eventreportage betrifft.
4. Auswahl und Lieferung von Bildmaterial
Joylyn Photography stellt der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Auswahl professionell bearbeiteter Fotografien zur Verfügung.
Nicht ausgewählte Aufnahmen sowie unbearbeitete Original- und RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Die Bereitstellung der Fotografien erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder einen Download-Link.
Lieferfristen
Die voraussichtlichen Lieferfristen betragen:
– Portrait-, Paar- und Familienshootings: Bereitstellung der Auswahlgalerie innerhalb von ca. 2–3 Wochen; die final bearbeiteten Fotografien werden in der Regel innerhalb von 10–14 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Bildauswahl bereitgestellt.
– Hochzeitsreportagen bis einschliesslich 8 Stunden: in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen nach dem Hochzeitstermin.
– Hochzeitsreportagen über 8 Stunden: in der Regel innerhalb von 5–8 Wochen nach dem Hochzeitstermin.
Die genannten Lieferzeiten stellen grundsätzlich Richtwerte dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Bei saisonal erhöhtem Auftragsvolumen, Ferien- oder Krankheitsabwesenheiten, zusätzlich gebuchten Begleitstunden, nachträglichen Änderungs- oder Retuschierwünschen sowie aussergewöhnlich erhöhtem Bearbeitungsaufwand können sich die genannten Fristen angemessen verlängern.
Joylyn Photography informiert die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen, sofern diese absehbar sind.
5. Stornierung und Terminverschiebung
Die Buchung einer Hochzeitsreportage führt zur verbindlichen Reservation des vereinbarten Datums für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber. Joylyn Photography hält den gebuchten Zeitraum entsprechend frei und kann für diesen Zeitraum andere Aufträge ganz oder teilweise ablehnen.
Eine Stornierung liegt vor, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber den vereinbarten Auftrag vollständig oder teilweise aufhebt und keine gemäss diesen AGB verbindlich vereinbarte Terminverschiebung vorliegt.
Die Stornierung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen. Für die Berechnung der nachfolgenden Fristen ist der Zeitpunkt massgebend, in welchem die Stornierung Joylyn Photography zugeht.
Bei einer durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber veranlassten Stornierung werden folgende pauschalierten Stornierungsentschädigungen auf Grundlage des zuletzt verbindlich vereinbarten Auftragswertes geschuldet:
5.1 Stornierung von Hochzeitsreportagen
- mehr als 9 Monate vor dem vereinbarten Termin: 30 %
- 9 Monate bis mehr als 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50 %
- 6 Monate bis mehr als 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: 60 %
- 3 Monate bis mehr als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 80 %
- 14 Kalendertage oder weniger vor dem vereinbarten Termin: 100 %
- bei Nichterscheinen oder einer Absage am Veranstaltungstag: 100 %
Massgebend für die Berechnung ist der gesamte zuletzt verbindlich vereinbarte Auftragswert einschliesslich nachträglich verbindlich hinzugebuchter fotografischer Leistungen. Leistungen oder Produkte, die nachweislich noch nicht bestellt, produziert oder erbracht wurden und nicht Bestandteil der eigentlichen fotografischen Reservation sind, werden nur berücksichtigt, soweit hierfür bereits Kosten oder verbindliche Verpflichtungen entstanden sind.
Die Stornierungsentschädigung dient insbesondere der Abgeltung bereits erbrachter Planungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Organisationsleistungen sowie des wirtschaftlichen Nachteils, der dadurch entstehen kann, dass der für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber verbindlich reservierte Termin nicht oder nur noch erschwert anderweitig vergeben werden kann.
Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig auf die geschuldete Stornierungsentschädigung angerechnet.
Übersteigen bereits geleistete Zahlungen die aufgrund dieser Bestimmung geschuldete Stornierungsentschädigung, wird ein allfälliger Differenzbetrag zurückerstattet, soweit keine weiteren fälligen Forderungen von Joylyn Photography bestehen.
Der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Joylyn Photography durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. In diesem Fall wird die Stornierungsentschädigung entsprechend reduziert.
Joylyn Photography bleibt umgekehrt berechtigt, einen über die pauschalierte Stornierungsentschädigung hinausgehenden Schaden geltend zu machen, sofern dieser konkret nachgewiesen werden kann und dessen Ersatz gesetzlich zulässig ist.
Soweit Joylyn Photography den stornierten Termin für einen wirtschaftlich gleichwertigen Auftrag anderweitig vergeben kann, werden dadurch tatsächlich vermiedene beziehungsweise ausgeglichene Nachteile bei der endgültigen Abrechnung angemessen berücksichtigt.
Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Dritt- oder Nebenkosten, insbesondere für Reisen, Übernachtungen, Studios, Bewilligungen, Assistenzen, externe Dienstleister oder speziell für den Auftrag bestellte Produkte, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, soweit sie nicht bereits durch die Stornierungsentschädigung abgegolten sind.
Zwingende gesetzliche Ansprüche und Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Ausfall aufseiten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers:
Kann die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber den vereinbarten Termin aufgrund einer akuten Erkrankung, eines Unfalls, eines Todesfalls im engen persönlichen oder familiären Umfeld oder eines vergleichbaren schwerwiegenden persönlichen Ereignisses nicht wahrnehmen, stellt dies grundsätzlich keinen Fall höherer Gewalt im Sinne dieser AGB dar. Joylyn Photography ermöglicht in solchen Fällen nach Möglichkeit eine kostenfreie Terminverschiebung, sofern gleichzeitig ein konkreter neuer Termin verbindlich vereinbart werden kann und Joylyn Photography an diesem Ersatztermin verfügbar ist.
Der bestehende Vertrag wird in diesem Fall mit sämtlichen bereits vereinbarten Leistungen fortgeführt. Bereits geleistete Zahlungen, insbesondere Anzahlungen, werden vollständig auf den verschobenen Auftrag angerechnet.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Insbesondere bei Hochzeitsreportagen und Terminen an Samstagen während der Hauptsaison können die verfügbaren Kapazitäten eingeschränkt sein.
Joylyn Photography ist berechtigt, bei berechtigten Zweifeln einen angemessenen Nachweis über den geltend gemachten Verhinderungsgrund zu verlangen, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist.
Wird kein konkreter Ersatztermin verbindlich vereinbart oder soll der Auftrag auf unbestimmte Zeit verschoben werden, gilt die Aufhebung des ursprünglichen Termins als Stornierung. In diesem Fall finden die Stornierungsbedingungen gemäss Ziffer 5.1 Anwendung.
Joylyn Photography kann in aussergewöhnlichen persönlichen Härtefällen freiwillig eine weitergehende Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Krankheit, Unfall oder sonstiger Ausfall von Joylyn Photography:
Kann Joylyn Wasserfallen den vereinbarten Auftrag aufgrund einer unvorhersehbaren akuten Erkrankung, eines Unfalls oder eines anderen von ihr nicht zu vertretenden schwerwiegenden Umstands persönlich nicht ausführen, wird die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Joylyn Photography ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zunächst zu prüfen, ob eine fachlich geeignete und professionell arbeitende Ersatzfotografin beziehungsweise ein Ersatzfotograf zur Durchführung des vereinbarten Auftrags eingesetzt werden kann.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass der fotografische Teil des Auftrags in einem solchen Ausnahmefall durch eine entsprechend qualifizierte Ersatzperson ausgeführt wird, sofern deren Einsatz unter Berücksichtigung des gebuchten Leistungsumfangs und der konkreten Umstände zumutbar ist.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht. Soweit möglich, erfolgen die Bildauswahl, die Bearbeitung im vereinbarten Bildstil sowie die finale Auslieferung weiterhin durch Joylyn Photography. Ist Joylyn Photography hierzu aus gesundheitlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage, kann sich die Auslieferungsfrist angemessen verlängern oder die Nachbearbeitung nach Absprache durch eine fachlich geeignete Ersatzperson erfolgen.
Wird der Auftrag durch eine geeignete Ersatzperson im Wesentlichen vertragsgemäss erfüllt, besteht allein aufgrund des Wechsels der ausführenden Fotografin beziehungsweise des Fotografen kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Reduktion des vereinbarten Honorars.
Kann trotz zumutbarer Bemühungen keine geeignete Ersatzperson organisiert werden und ist eine persönliche Durchführung durch Joylyn Photography endgültig nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet. Bereits vollständig erbrachte und für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber verwertbare Leistungen können bei der Abrechnung berücksichtigt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
5.2 Fotoshootings und sonstige Fotoaufträge
Mit der verbindlichen Buchung reserviert Joylyn Photography den vereinbarten Termin für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber und hält die hierfür erforderlichen zeitlichen Kapazitäten frei.
Wird ein gebuchtes Fotoshooting oder ein sonstiger fotografischer Auftrag durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber storniert und liegt keine wirksam vereinbarte Terminverschiebung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen vor, gelten folgende pauschalierten Stornierungsentschädigungen:
- mehr als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: CHF 50.–
- 7 Kalendertage oder weniger vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
- bei Nichterscheinen oder Absage nach Beginn des vereinbarten Termins: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
- Verspätung über 30 Minuten ohne Benachrichtigung gilt als Nichterscheinen
Die Stornierungsentschädigung dient insbesondere der Abgeltung bereits entstandener administrativer und organisatorischer Aufwendungen sowie der für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber reservierten und gegebenenfalls nicht mehr anderweitig belegbaren Kapazität.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die geschuldete Stornierungsentschädigung angerechnet. Der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Joylyn Photography durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.
Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Kosten Dritter, insbesondere für Studios, Locations, Bewilligungen, Visagist, Assistenzen, Reisekosten oder speziell für den Auftrag gebuchte Leistungen, können zusätzlich verrechnet werden, soweit diese nicht bereits durch die Stornierungsentschädigung abgegolten sind.
Verspätung und Nichterscheinen
Verspätungen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Shootingdauer. Die ursprünglich vereinbarte Endzeit bleibt bestehen, sofern Joylyn Photography einer Verlängerung nicht ausdrücklich zustimmt.
Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ohne vorgängige Benachrichtigung ist Joylyn Photography berechtigt, den Termin als nicht wahrgenommen zu betrachten und das Shooting nicht mehr durchzuführen. In diesem Fall kann die vereinbarte Vergütung bis zu 100 % des gebuchten Auftragswertes geschuldet sein.
Ist eine Durchführung trotz Verspätung noch möglich, entscheidet Joylyn Photography unter Berücksichtigung nachfolgender Termine, Locationzeiten, Lichtverhältnisse und sonstiger organisatorischer Umstände, ob und in welchem Umfang das Shooting noch durchgeführt werden kann.
Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung liegt nur dann vor, wenn der ursprünglich vereinbarte Termin aufgehoben und ein konkreter neuer Termin verbindlich zwischen der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber und Joylyn Photography vereinbart und durch Joylyn Photography bestätigt wird.
Terminverschiebungen sind grundsätzlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, sofern Joylyn Photography am gewünschten Ersatztermin verfügbar ist.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Für eine durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber gewünschte Terminverschiebung kann eine administrative Umtriebsentschädigung von CHF 150.– erhoben werden, sofern die Verschiebung nicht aufgrund eines nachfolgend geregelten persönlichen Härtefalls erfolgt.
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig auf den verschobenen Auftrag angerechnet. Der bestehende Vertrag wird mit dem neu vereinbarten Termin fortgeführt.
Wird der ursprünglich vereinbarte Termin aufgehoben, ohne dass ein konkreter Ersatztermin verbindlich vereinbart werden kann, gilt dies als Stornierung. In diesem Fall finden die vorstehenden Stornierungsbedingungen Anwendung.
Eine unverbindliche Terminanfrage, eine vorgesehene spätere Terminfindung oder die blosse Absicht, das Shooting zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, gilt nicht als verbindliche Terminverschiebung.
Krankheit, Unfall und persönliche Härtefälle
Kann die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber den vereinbarten Termin aufgrund einer akuten Erkrankung, eines Unfalls, eines Todesfalls im engen persönlichen oder familiären Umfeld oder eines vergleichbaren schwerwiegenden persönlichen Ereignisses nicht wahrnehmen, ermöglicht Joylyn Photography nach Möglichkeit eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung.
Voraussetzung ist, dass Joylyn Photography unverzüglich nach Kenntnis der Verhinderung informiert wird und ein konkreter Ersatztermin verbindlich vereinbart werden kann.
Bei berechtigten Zweifeln kann Joylyn Photography einen angemessenen Nachweis des Verhinderungsgrundes verlangen. Soweit es sich um gesundheitliche Gründe handelt, ist keine Bekanntgabe einer Diagnose erforderlich.
Die kostenfreie Terminverschiebung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin oder auf die Verfügbarkeit von Joylyn Photography an einem gewünschten Datum.
Kann kein verbindlicher Ersatztermin vereinbart werden oder möchte die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber den Auftrag auf unbestimmte Zeit verschieben, gilt die Aufhebung des ursprünglichen Termins als Stornierung. In diesem Fall finden die vorstehenden Stornierungsbedingungen Anwendung.
Eine persönliche Erkrankung, ein Unfall oder ein Todesfall im persönlichen Umfeld gilt nicht automatisch als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB.
Studio-, Location- und Drittleistungen
Wurden für den Auftrag ein Studio, eine Location, eine Visagistin bzw. ein Visagist, eine Assistenz oder sonstige Leistungen Dritter verbindlich gebucht, trägt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die daraus tatsächlich entstehenden und nicht rückerstattbaren Kosten, sofern diese infolge einer Stornierung oder Terminverschiebung nicht zurückgefordert oder auf einen neuen Termin übertragen werden können.
Muss für einen Ersatztermin ein Studio, eine Location oder eine sonstige Drittleistung erneut gebucht werden, trägt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten.
Dies gilt auch bei einer ansonsten kostenfreien Terminverschiebung aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines persönlichen Härtefalls, soweit Joylyn Photography die entsprechenden Kosten gegenüber dem Drittanbieter tatsächlich zu tragen hat.
Form der Mitteilung
Stornierungen und Terminverschiebungen sind Joylyn Photography unverzüglich in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen.
Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung bei Joylyn Photography massgebend. Telefonische oder Whatsapp-Mitteilungen gelten erst dann als verbindlich, wenn sie von Joylyn Photography in Textform bestätigt wurden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
5.3 Abgrenzung zwischen Terminverschiebung und Stornierung
Eine Terminverschiebung liegt nur dann vor, wenn der ursprünglich vereinbarte Termin aufgehoben und gleichzeitig beziehungsweise im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verschiebung ein konkreter neuer Durchführungstermin verbindlich zwischen der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber und Joylyn Photography vereinbart und durch Joylyn Photography bestätigt wird.
Voraussetzung für eine Terminverschiebung ist, dass Joylyn Photography am gewünschten neuen Termin verfügbar ist.
Wird ein neuer Termin verbindlich vereinbart, wird der bestehende Vertrag mit sämtlichen bereits vereinbarten Leistungen auf diesen neuen Termin übertragen und fortgeführt. Bereits geleistete Zahlungen, insbesondere Anzahlungen, werden vollständig auf den verschobenen Auftrag angerechnet. Sofern keine Änderung des Leistungsumfangs vereinbart wird, bleiben die ursprünglichen vertraglichen Konditionen bestehen.
Für eine entsprechend vereinbarte Terminverschiebung wird keine Stornogebühr erhoben.
Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Kosten Dritter, insbesondere für Studios, Locations, Bewilligungen, Unterkünfte, Reisen, Visagist, Assistenzen oder andere für den ursprünglichen Termin verbindlich gebuchte Leistungen, können der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden, soweit diese Kosten Joylyn Photography tatsächlich entstehen beziehungsweise nicht zurückerstattet werden.
Verschiebung ohne neuen verbindlichen Termin
Wird der ursprünglich vereinbarte Termin durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber aufgehoben, ohne dass gleichzeitig beziehungsweise im unmittelbaren Zusammenhang damit ein konkreter neuer Termin verbindlich vereinbart und durch Joylyn Photography bestätigt wird, gilt die Aufhebung des ursprünglichen Termins als Stornierung des Auftrags.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn:
– der Auftrag auf unbestimmte Zeit verschoben werden soll;
– lediglich angekündigt wird, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Termin festzulegen;
– lediglich ein ungefährer Zeitraum oder ein mögliches zukünftiges Datum genannt wird, ohne dass dieses verbindlich bestätigt wurde;
– die Kundschaft den Auftrag vorläufig «offenlassen» oder pausieren möchte; oder
– innerhalb der Verschiebungsvereinbarung keine Einigung über einen konkreten Ersatztermin zustande kommt.
Eine unverbindliche Terminanfrage, Vormerkung, Option oder Absichtserklärung stellt keinen verbindlichen Ersatztermin im Sinne dieser Bestimmung dar.
Liegt nach diesen Bestimmungen eine Stornierung vor, gelten die zum Zeitpunkt der Stornierung massgebenden Stornierungsbedingungen und Stornogebühren gemäss Ziffer 5.1 beziehungsweise Ziffer 5.2 dieser AGB.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die aufgrund der Stornierung geschuldeten Beträge angerechnet.
– der Auftrag auf unbestimmte Zeit verschoben werden soll;
– lediglich angekündigt wird, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Termin festzulegen;
– lediglich ein ungefährer Zeitraum oder ein mögliches zukünftiges Datum genannt wird, ohne dass dieses verbindlich bestätigt wurde;
– die Kundschaft den Auftrag vorläufig «offenlassen» oder pausieren möchte; oder
– innerhalb der Verschiebungsvereinbarung keine Einigung über einen konkreten Ersatztermin zustande kommt.
Eine unverbindliche Terminanfrage, Vormerkung, Option oder Absichtserklärung stellt keinen verbindlichen Ersatztermin im Sinne dieser Bestimmung dar.
Liegt nach diesen Bestimmungen eine Stornierung vor, gelten die zum Zeitpunkt der Stornierung massgebenden Stornierungsbedingungen und Stornogebühren gemäss Ziffer 5.1 beziehungsweise Ziffer 5.2 dieser AGB.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die aufgrund der Stornierung geschuldeten Beträge angerechnet.
Verfügbarkeit des Ersatztermins
Joylyn Photography ist nicht verpflichtet, einen von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber gewünschten Ersatztermin freizuhalten oder bereits bestehende Buchungen zugunsten einer Terminverschiebung abzusagen.
Ist Joylyn Photography am gewünschten neuen Termin nicht verfügbar, können nach Möglichkeit alternative Termine geprüft werden.Kommt keine verbindliche Vereinbarung über einen Ersatztermin zustande und wird der ursprüngliche Auftrag nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt, gelten die entsprechenden Stornierungsbestimmungen.
Schriftliche Bestätigung
Eine Terminverschiebung wird erst mit der ausdrücklichen Bestätigung des neuen Termins durch Joylyn Photography verbindlich. Bis zur verbindlichen Bestätigung eines Ersatztermins besteht kein Anspruch auf Reservation oder Freihaltung eines bestimmten Datums.
6. Höhere Gewalt
Joylyn Photography haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt und der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung – insbesondere für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Datenverluste, entgangene Erinnerungen oder Folgeschäden – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung für Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 OR wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Als höhere Gewalt gelten aussergewöhnliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von Joylyn Photography sowie der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers liegen und die Durchführung des vereinbarten Auftrags objektiv verhindern, unzulässig machen oder wesentlich verunmöglichen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen und aussergewöhnliche Naturereignisse;
- Krieg, Terroranschläge, Unruhen oder vergleichbare ausserordentliche Ereignisse;
- behördlich angeordnete Veranstaltungs-, Reise- oder Zutrittsverbote;
- Epidemien oder Pandemien, soweit dadurch behördliche Einschränkungen die Durchführung des Auftrags tatsächlich verhindern;
- aussergewöhnliche Verkehrs- oder Infrastrukturunterbrüche, sofern eine Durchführung des Auftrags dadurch objektiv nicht möglich ist;
- sonstige vergleichbare Ereignisse, die von keiner Vertragspartei verursacht oder mit zumutbaren Massnahmen verhindert werden können.
Ein Ereignis höherer Gewalt führt nicht automatisch zur endgültigen Aufhebung des Vertrags. Soweit möglich und für beide Parteien zumutbar, wird zunächst eine Verschiebung des Auftrags geprüft. Wird im gegenseitigen Einvernehmen ein konkreter neuer Termin vereinbart und ist Joylyn Photography an diesem Termin verfügbar, wird der bestehende Vertrag zu den vereinbarten Konditionen fortgeführt. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den verschobenen Auftrag angerechnet. Kann der Auftrag infolge höherer Gewalt endgültig nicht durchgeführt werden oder kommt trotz zumutbarer Bemühungen kein Ersatztermin zustande, werden die gegenseitigen Leistungspflichten im gesetzlich vorgesehenen Umfang aufgehoben.
Bereits tatsächlich erbrachte Leistungen von Joylyn Photography sowie nachweislich entstandene und nicht rückerstattbare Dritt- oder Nebenkosten bleiben geschuldet. Allfällige darüber hinaus bereits geleistete Zahlungen werden unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen entsprechend zurückerstattet. Die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat die andere Partei unverzüglich über das betreffende Ereignis und dessen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu informieren und die zumutbaren Massnahmen zur Begrenzung der Folgen zu ergreifen.
Technische Ausfälle:
- Im unwahrscheinlichen Fall von technischen Defekten an Kameras, Speichermedien oder sonstiger Ausrüstung bemüht sich Joylyn Photography um schnellstmögliche Problemlösung. Eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen, sofern die Ursache trotz fachgerechter Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar war.
- Für Datenverlust nach Übergabe der Bilder an die Kundschaft übernimmt Joylyn Photography keine Verantwortung. Die Kundschaft ist für die langfristige Sicherung der gelieferten Dateien selbst verantwortlich.
Haftungsausschluss für Dritte:
Für Leistungen von externen Dienstleistern (z. B. Druckdienstleister, Albenproduktion) gelten deren eigene Geschäftsbedingungen.
Joylyn Photography übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte, durch Gäste oder durch Witterungseinflüsse während des Shootings entstehen.
6. 1 Persönliche Verhinderungs- und Härtefälle der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
Nicht als höhere Gewalt gelten grundsätzlich persönliche Umstände oder Ereignisse, die der Risikosphäre der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers zuzurechnen sind, auch wenn diese für die betroffene Person unerwartet, belastend oder unverschuldet eintreten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Krankheit oder Unfall von Familienangehörigen, Gästen oder anderen nahestehenden Personen;
- Todesfälle im persönlichen oder familiären Umfeld;
- Erkrankung oder Unfall der Kundschaft beziehungsweise des Brautpaares;
- Schwangerschaft;
- Trennung oder Auflösung der geplanten Hochzeit;
- finanzielle oder berufliche Veränderungen;
- persönliche, familiäre oder organisatorische Gründe;
- Änderungen der Reise-, Veranstaltungs- oder Hochzeitsplanung;
- Absagen oder Ausfälle anderer Dienstleister, soweit deren Ursache nicht ihrerseits auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht.
Führt ein solcher Umstand dazu, dass der ursprünglich vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden kann, gelten grundsätzlich die Bestimmungen über Terminverschiebung und Stornierung dieser AGB. Wird gleichzeitig ein konkreter neuer Termin verbindlich vereinbart und ist Joylyn Photography an diesem Termin verfügbar, kann der bestehende Vertrag gemäss den Bestimmungen zur Terminverschiebung ohne Stornogebühr fortgeführt werden.
Wird der ursprüngliche Termin aufgehoben, ohne dass ein konkreter neuer Termin verbindlich vereinbart wird, gilt dies als Stornierung und es kommen die vereinbarten Stornierungsbedingungen zur Anwendung.
Joylyn Photography kann in aussergewöhnlichen persönlichen Härtefällen freiwillig eine abweichende Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch auf eine solche Kulanzregelung besteht nicht.
6. 3 Eigenverantwortung während des Shootings und Haftung für persönliche Gegenstände
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Durchführung fotografischer Aufnahmen – insbesondere bei Hochzeiten, Paar-, Familien- und Portraitshootings sowie bei Aufnahmen im Freien oder an besonderen Locations – mit üblichen und teilweise nicht vollständig vermeidbaren Einwirkungen auf Kleidung, Schuhe, Accessoires und persönliche Gegenstände verbunden sein kann.
Hierzu zählen insbesondere Verschmutzungen, Feuchtigkeit, Staub, Erde, Sand, Gras, Pflanzenrückstände, Harz, Abrieb oder vergleichbare Einwirkungen, die durch den Kontakt mit Böden, Wiesen, Pflanzen, Bäumen, Mauern, Sitzgelegenheiten, Gebäudeteilen oder sonstigen Bestandteilen der jeweiligen Aufnahmeumgebung entstehen können.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, Kleidung, Schuhe, Accessoires und persönliche Gegenstände entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den vorgesehenen Aufnahmen auszuwählen und deren besondere Empfindlichkeit zu berücksichtigen.
Besonders empfindliche, hochwertige oder nur eingeschränkt reinigungsfähige Kleidungsstücke oder Gegenstände sind der Fotografin vor entsprechenden Aufnahmen mitzuteilen. Die Fotografin kann im Rahmen der kreativen und fotografischen Gestaltung Vorschläge oder Anweisungen hinsichtlich Standort, Körperhaltung, Bewegung, Sitzposition oder Anlehnung an Gegenstände machen. Soweit für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber erkennbar ist, dass die vorgeschlagene Position oder Umgebung zu einer Verschmutzung, Abnutzung oder Beschädigung von Kleidung, Schuhen, Accessoires oder persönlichen Gegenständen führen könnte, erfolgt die Umsetzung in eigener Verantwortung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, eine vorgeschlagene Aufnahme, Position oder Bewegung abzulehnen oder auf eine alternative Umsetzung hinzuweisen.
Joylyn Photography haftet nicht für Schäden, Verschmutzungen, Flecken, Abnutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen an Kleidung, Schuhen, Accessoires oder persönlichen Gegenständen, soweit diese auf einem für die konkrete Aufnahmesituation typischen und für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber erkennbaren Risiko beruhen und die Fotografin den Auftrag vertragsgemäss und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt hat.
Dies gilt insbesondere für Folgen des freiwilligen Sitzens, Liegens, Kniens, Gehens oder Anlehnens auf beziehungsweise an natürlichen oder baulichen Oberflächen sowie für vergleichbare Situationen, die Bestandteil der fotografischen Aufnahmegestaltung sind.
Eine besondere Prüf- oder Untersuchungspflicht der Fotografin hinsichtlich der Beschaffenheit oder Reinigungseignung der von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber getragenen Kleidung, Schuhe und Accessoires besteht nicht. Ebenso übernimmt Joylyn Photography keine Gewähr dafür, dass während eines Shootings entstandene Verschmutzungen oder Flecken durch eine anschliessende Reinigung vollständig entfernt werden können.
Erkennt die Fotografin eine aussergewöhnliche oder für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber nicht ohne Weiteres erkennbare Gefahr, wird sie im Rahmen des Zumutbaren darauf hinweisen.
Vorbehalten bleiben Ansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Insbesondere wird die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
6. 4 Technische Störungen, Geräteausfall und Datenverlust
Joylyn Photography verpflichtet sich, die für den jeweiligen Auftrag erforderliche fotografische Ausrüstung mit der branchenüblichen Sorgfalt einzusetzen und im Rahmen des Zumutbaren geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung der Auftragsdurchführung und Datensicherung zu treffen.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können technische Störungen oder Ausfälle nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere Defekte oder Fehlfunktionen von Kameras, Objektiven, Speichermedien, Computern, Datenträgern, Software, Stromversorgung, Übertragungssystemen, Cloud- oder Onlinediensten sowie vergleichbaren technischen Einrichtungen.
Joylyn Photography haftet nicht für Beeinträchtigungen, Verzögerungen oder Datenverluste, die auf unvorhersehbare technische Störungen oder Ausfälle zurückzuführen sind, sofern Joylyn Photography die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet und angemessene technische beziehungsweise organisatorische Sicherungsmassnahmen getroffen hat.
Teilweiser Verlust von Bildmaterial
Sollte trotz sorgfältiger Arbeitsweise aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung eines Speichermediums, eines Datenfehlers oder eines vergleichbaren Ereignisses ein Teil des aufgenommenen Bildmaterials nicht wiederherstellbar sein, wird Joylyn Photography die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber nach Kenntnis des Umstands angemessen informieren und nach Möglichkeit sämtliche zumutbaren Massnahmen zur Wiederherstellung beziehungsweise Sicherung des noch vorhandenen Bildmaterials ergreifen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl einzelner Fotografien besteht nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Bei einem nur teilweisen Verlust des Bildmaterials bleiben die vertraglichen Vergütungsansprüche für die ordnungsgemäss und verwertbar erbrachten Leistungen grundsätzlich bestehen. Soweit die geschuldete Leistung aufgrund des Datenverlustes wesentlich beeinträchtigt ist, werden die beiderseitigen Ansprüche unter Berücksichtigung des Umfangs der tatsächlich erbrachten und noch verwertbaren Leistungen sowie der gesetzlichen Bestimmungen angemessen angepasst.
Vollständiger Verlust des Bildmaterials
Sollte das Bildmaterial eines Auftrags aufgrund eines von Joylyn Photography nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten technischen Ereignisses vollständig und endgültig verloren gehen und kann die vertraglich geschuldete Hauptleistung dadurch nicht mehr erbracht werden, richten sich die gegenseitigen Ansprüche nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit eine Wiederholung des Shootings nach Art des Auftrags möglich und für beide Parteien zumutbar ist, kann Joylyn Photography der Kundschaft vorrangig eine kostenlose Wiederholung der betroffenen fotografischen Leistung anbieten.
Bei einmaligen und nicht wiederholbaren Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Taufen, Trauungen oder anderen Ereignissen, bei denen eine Wiederholung objektiv nicht möglich ist, wird eine allfällige Rückerstattung oder Reduktion des Honorars unter Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Leistungen und der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt.
Drittanbieter und externe technische Systeme
Für Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Diensten und Systemen Dritter, auf welche Joylyn Photography keinen unmittelbaren Einfluss hat, insbesondere Onlinegalerien, Hostinganbieter, Cloud-Dienste, Zahlungsanbieter, Druckereien, Labore, Versandunternehmen oder sonstige externe Plattformen, haftet Joylyn Photography nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Joylyn Photography wird bei solchen Störungen im Rahmen des Zumutbaren darauf hinwirken, dass die vereinbarte Leistung möglichst vollständig erbracht beziehungsweise eine geeignete Ersatzlösung angeboten werden kann.
Datensicherung und Aufbewahrung
Joylyn Photography trifft für das im Rahmen eines Auftrags erstellte Bildmaterial angemessene Datensicherungsmassnahmen.
Nach vollständiger Auslieferung des Bildmaterials ist die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber dafür verantwortlich, die erhaltenen Dateien unverzüglich auf eigenen geeigneten Datenträgern beziehungsweise Speichersystemen zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung des Bildmaterials durch Joylyn Photography ist nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Aus einer freiwilligen längeren Aufbewahrung entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Archivierungsdauer.
Zwingende Haftung
Diese Bestimmungen schliessen eine Haftung von Joylyn Photography nicht aus, soweit diese aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht. Insbesondere bleibt eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden vorbehalten.
6. 5 Nicht garantierte Aufnahmen, verpasste Momente und immaterielle Nachteile
Joylyn Photography verpflichtet sich, den vereinbarten fotografischen Auftrag mit der branchenüblichen fachlichen und gestalterischen Sorgfalt auszuführen und die wesentlichen Ereignisse des gebuchten Zeitraums im Rahmen der tatsächlichen und organisatorischen Möglichkeiten fotografisch zu dokumentieren.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich insbesondere bei Hochzeiten, Trauungen, Taufen, Veranstaltungen und anderen einmaligen Ereignissen um dynamische und nicht vollständig kontrollierbare Situationen handelt.
Trotz sorgfältiger Vorbereitung und professioneller Arbeitsweise kann daher nicht gewährleistet werden, dass jede einzelne Situation, jede anwesende Person, jede Reaktion, jeder Programmpunkt oder jeder spontane Moment fotografisch festgehalten wird.
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf die Erstellung einer bestimmten Einzelaufnahme, einer bestimmten Anzahl von Aufnahmen eines bestimmten Moments oder einer lückenlosen fotografischen Dokumentation sämtlicher während der Veranstaltung stattfindenden Ereignisse.
Einschränkungen durch den Ablauf und Dritte
Joylyn Photography haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für fehlende oder nur eingeschränkt mögliche Aufnahmen, wenn deren Entstehung durch Umstände verhindert oder wesentlich erschwert wird, auf welche die Fotografin keinen oder nur begrenzten Einfluss hat.
Hierzu zählen insbesondere:
– unerwartete oder kurzfristige Änderungen des Tages- oder Veranstaltungsablaufs;
– verspäteter Beginn oder zeitliche Verschiebungen einzelner Programmpunkte;
– gleichzeitig stattfindende Ereignisse an unterschiedlichen Orten;
– fehlende oder verspätete Information über Überraschungen, Reden, Darbietungen oder besondere Programmpunkte;
– Einschränkungen oder Verbote durch Standesämter, Kirchen, Trauredner, Locations, Veranstalter oder sonstige verantwortliche Dritte;
– versperrte Sicht durch Gäste, Dienstleister oder andere Personen;
– das unerwartete Verhalten von Gästen oder sonstigen Beteiligten;
– räumliche, sicherheitsbedingte oder organisatorische Einschränkungen;
– ungünstige oder kurzfristig veränderte Licht-, Wetter- oder Aufnahmebedingungen;
– Situationen, in denen eine Aufnahme nur unter unverhältnismässigem Risiko für Personen, Ausrüstung oder Eigentum möglich wäre.
– wetterbedingte Einschränkungen der fotografischen Möglichkeiten, insbesondere Regen, starker Wind, Schnee, Nebel, extreme Hitze oder Kälte, stark eingeschränkte Sicht- oder Lichtverhältnisse sowie kurzfristige Wetterumschwünge;
– aussergewöhnliche oder sicherheitsrelevante Wetterereignisse, insbesondere Gewitter, Sturm, Hagel, Hochwasser, Glatteis oder vergleichbare Bedingungen, aufgrund derer einzelne Aufnahmen, Aufnahmeorte oder Programmpunkte aus Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt fotografiert werden können.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Joylyn Photography rechtzeitig über besonders wichtige und im Voraus bekannte Programmpunkte, Überraschungen oder gewünschte Aufnahmesituationen zu informieren. Auch bei vorgängig mitgeteilten Aufnahmewünschen kann aufgrund des dokumentarischen und ereignisabhängigen Charakters einer Hochzeits- oder Eventreportage keine uneingeschränkte Garantie für die tatsächliche Entstehung einer bestimmten Aufnahme übernommen werden, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Fehlende Einzelaufnahmen
Das Fehlen einzelner Aufnahmen oder Motive stellt für sich allein keinen Mangel der gesamten fotografischen Leistung dar, sofern die Reportage beziehungsweise der Auftrag im Übrigen vertragsgemäss und mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt ausgeführt wurde.
Ob eine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Leistung vorliegt, beurteilt sich insbesondere nach Umfang und Bedeutung der fehlenden Aufnahmen, dem vereinbarten Leistungsumfang, den konkreten Umständen der Veranstaltung sowie danach, ob die Ursache von Joylyn Photography zu vertreten ist.
Immaterielle Nachteile und emotionaler Wert von Aufnahmen
Joylyn Photography übernimmt keine Gewähr dafür, dass im Rahmen von Hochzeiten, Veranstaltungen oder sonstigen einmaligen Ereignissen jede einzelne Situation, Person oder jeder bestimmte Moment fotografisch festgehalten wird, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Fehlen einzelner Aufnahmen stellt für sich allein keinen Mangel der geschuldeten Gesamtleistung dar. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für immaterielle oder ideelle Nachteile, insbesondere für entgangene Erinnerungswerte, Enttäuschung oder den subjektiven emotionalen Wert nicht entstandener oder nicht verfügbarer Aufnahmen, ausgeschlossen.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Joylyn Photography.
Haftungsgrenzen
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung durch Joylyn Photography sowie in Fällen, in denen eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Zwingende gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7. 1 Preise und Rechnungsstellung
Es gelten die im individuellen Angebot, in der Buchungsbestätigung beziehungsweise im Vertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zusätzliche Leistungen, welche nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nach vorgängiger Absprache beziehungsweise gemäss dem vereinbarten zusätzlichen Aufwand separat in Rechnung gestellt.
7. 2 Anzahlung bei Hochzeitsreportagen/ Eventreportagen und reservierungspflichtigen Aufträgen
Bei Hochzeitsreportagen sowie bei anderen entsprechend vereinbarten Aufträgen wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung gemäss Offerte beziehungsweise Vertrag in Rechnung gestellt.
Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird vollständig an das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt der vereinbarte Termin erst mit Eingang der geschuldeten Anzahlung als definitiv reserviert.
Für eine allfällige Stornierung oder Auflösung des Auftrags gelten ergänzend die in diesen AGB enthaltenen Stornierungs- und Rücktrittsbestimmungen.
7. 3 Schlussrechnung bei Hochzeiten/Reportagen
Nach Durchführung der Hochzeitsreportage wird der noch offene Restbetrag beziehungsweise die Schlussrechnung gestellt. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen, zusätzliche Begleitstunden, Reise- oder Nebenkosten sowie weitere während oder nach dem Auftrag entstandene und vereinbarte Leistungen können mit der Schlussrechnung oder separat in Rechnung gestellt werden.
7. 4 Rechnungen für Fotoshootings und übrige fotografische Leistungen
Rechnungen für Paar-, Portrait-, Familien-, Business- und sonstige Fotoshootings sowie für andere fotografische Dienstleistungen sind, sofern keine Anzahlung oder abweichende Zahlungsmodalität vereinbart wurde, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Dasselbe gilt für nachträglich beauftragte Zusatzleistungen, Retuschen oder sonstige Leistungen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
7. 5 Definition der Arbeitstage
Als Arbeitstage im Sinne dieser AGB gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Joylyn Photography. Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der vollständige Zahlungseingang auf dem von Joylyn Photography angegebenen Konto.
7. 6 Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Joylyn Photography und der Kundschaft. Eine auf einer Offerte, Buchungsbestätigung oder Rechnung ausdrücklich angegebene individuelle Zahlungsfrist geht den allgemeinen Zahlungsfristen dieser Ziffer vor.
7. 7 Zahlungsverzug, Mahnungen und Inkasso
Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen beziehungsweise in diesen AGB vereinbarten Zahlungsfrist vollständig und ohne Abzug zu begleichen. Mit unbenutztem Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät die Kundschaft, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Parteien vereinbaren, dass der letzte Tag der ausdrücklich bestimmten Zahlungsfrist als Verfalltag im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über den Schuldnerverzug gilt.
Zahlungserinnerung und Mahnungen
Joylyn Photography ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung zu versenden. Die erste Zahlungserinnerung erfolgt aus Kulanz ohne zusätzliche Mahngebühr und enthält eine angemessene Nachfrist zur Begleichung des offenen Rechnungsbetrages. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist vollständig beglichen, ist Joylyn Photography berechtigt, ein Mahnverfahren einzuleiten.
Für das Mahnverfahren gelten folgende Mahnstufen:
Mahngebühren werden zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag und zu allfällig geschuldeten Verzugszinsen fällig.
- 1. Mahnung
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist Joylyn Photography berechtigt, der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber eine erste Mahnung zuzustellen und eine Nachfrist von 7 Kalendertagen zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung anzusetzen.
Für die erste Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 10.– erhoben. - 2. Mahnung
Wird die Forderung innerhalb der mit der ersten Mahnung angesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt, kann eine zweite Mahnung mit einer erneuten Nachfrist von 7 Kalendertagen erfolgen.
Für die zweite Mahnstufe beträgt die Mahngebühr CHF 20.–. - 3. und letzte Mahnung
Bleibt die Forderung auch nach Ablauf der zweiten Nachfrist unbezahlt, kann Joylyn Photography eine dritte und letzte Mahnung mit einer abschliessenden Zahlungsfrist von 7 Kalendertagen zustellen. Für die dritte Mahnstufe beträgt die Mahngebühr CHF 30.–.
Die Mahngebühren werden nicht kumuliert. Massgebend ist jeweils die Gebühr der erreichten Mahnstufe. Bereits bezahlte Mahngebühren werden entsprechend angerechnet.
Die Zustellung einer Mahnung ist keine Voraussetzung für den Eintritt des Zahlungsverzugs, sofern aufgrund der vereinbarten Zahlungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen bereits Verzug eingetreten ist.
Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist Joylyn Photography berechtigt, zusätzlich auf dem ausstehenden Rechnungsbetrag den gesetzlichen Verzugszins von 5 % pro Jahr geltend zu machen.
Wird die Forderung auch innerhalb der mit der dritten und letzten Mahnung gesetzten Frist nicht vollständig beglichen, ist Joylyn Photography berechtigt, ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Schritte zur Durchsetzung der Forderung einzuleiten und insbesondere ein Betreibungsverfahren einzuleiten.
Gesetzlich geschuldete Betreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie ein nachweislich entstandener weiterer Verzugsschaden bleiben vorbehalten.
Joylyn Photography ist nicht verpflichtet, sämtliche Mahnstufen auszuschöpfen, sofern eine unmittelbare Geltendmachung der fälligen Forderung nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
8. Gutscheine und Angebote
Gutscheine von Joylyn Photography werden zum auf dem Gutschein ausgewiesenen Wert beziehungsweise für die darin bezeichnete Leistung ausgestellt. Die Einlösung richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine allenfalls auf dem Gutschein angegebene Einlösefrist lässt zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt.
Bezieht sich ein Gutschein auf eine konkrete fotografische Leistung und haben sich Preise oder Leistungsumfang seit Ausstellung des Gutscheins verändert, wird der ursprünglich bezahlte Gutscheinwert vollständig angerechnet. Eine allfällige Preisdifferenz zum im Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preis ist von der Kundschaft zu bezahlen.
Gutscheine können nur nach vorgängiger Terminvereinbarung und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten von Joylyn Photography eingelöst werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern auf dem jeweiligen Gutschein nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und keine persönlichen oder auftragsspezifischen Gründe entgegenstehen. Für Aktions-, Rabatt- oder Promotionsangebote können gesonderte Bedingungen und Aktionszeiträume gelten. Solche zeitlich beschränkten Preisvorteile sind von entgeltlich erworbenen Gutscheinen zu unterscheiden.
9. TFP-Shootings
Bei TFP-Shootings besteht kein Anspruch auf Durchführung. Absagen durch die Fotografin aus zeitlichen oder betrieblichen Gründen sind vorbehalten.
10. Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist mit dem fotografischen und gestalterischen Stil von Joylyn Photography vertraut. Die Auswahl der Bilder sowie deren Bearbeitung, insbesondere hinsichtlich Bildlook, Farbgebung, Kontrast, Lichtstimmung, Bildausschnitt und gestalterischer Umsetzung, erfolgen nach dem fachlichen und künstlerischen Ermessen von Joylyn Photography.
Subjektive Änderungswünsche, die ausschliesslich auf persönlichen Geschmackspräferenzen beruhen, begründen keinen Anspruch auf eine kostenlose Neubearbeitung. Nachträgliche Änderungswünsche, alternative Bearbeitungen, Beautyretuschen sowie sonstige individuelle Retuschen oder Veränderungen des Bildinhalts, die über die vereinbarte Standardbearbeitung hinausgehen, können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden.
Berechtigte Beanstandungen aufgrund technischer oder vertraglicher Mängel bleiben vorbehalten.
11. Beanstandungen und Datensicherung
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Fotografien, Dateien und sonstigen Leistungen nach Erhalt innert angemessener Frist zu prüfen. Erkennbare Mängel oder Beanstandungen sind Joylyn Photography möglichst innert 7 Kalendertagen nach Erhalt in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen und nachvollziehbar zu beschreiben.
Später erkennbare beziehungsweise bei der üblichen Prüfung nicht feststellbare Mängel sind nach deren Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Subjektive Geschmacksabweichungen hinsichtlich Bildstil, Farbgebung, Bildauswahl, Perspektive oder künstlerischer Bearbeitung gelten nicht als Mangel, sofern die Leistung dem vereinbarten fotografischen Stil von Joylyn Photography entspricht. Die Bestimmungen zum künstlerischen Gestaltungsspielraum bleiben vorbehalten.
Berechtigte Mängel werden von Joylyn Photography im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten geprüft und, soweit angemessen und zumutbar, nachgebessert. Zwingende gesetzliche Mängelrechte der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
Datensicherung und Aufbewahrung
Nach der vollständigen Bereitstellung beziehungsweise Übergabe der Fotografien ist die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien zeitnah auf eigenen geeigneten Speichermedien oder Speichersystemen zu sichern und nach Möglichkeit zusätzliche Sicherungskopien anzulegen.
Joylyn Photography übernimmt keine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung des ausgelieferten Bildmaterials, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Joylyn Photography ist berechtigt, die im Rahmen eines Auftrags gespeicherten Bilddateien und sonstigen Auftragsdaten nach Ablauf von 12 Monaten ab vollständiger Auslieferung zu löschen.
Eine über diesen Zeitraum hinausgehende freiwillige Speicherung oder Archivierung begründet keinen Anspruch der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers auf eine dauerhafte Aufbewahrung oder erneute Bereitstellung der Daten.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann Joylyn Photography nicht gewährleisten, dass Fotografien oder sonstige Dateien erneut zur Verfügung gestellt oder wiederhergestellt werden können.
12. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Joylyn Photography (Joylyn Wasserfallen) bleibt Urheberin sämtlicher im Rahmen des Auftrags erstellten Fotografien. Die urheberrechtlichen Rechte werden durch die Übergabe oder Bezahlung der Fotografien nicht auf die Kundschaft übertragen.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und grundsätzlich nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.
Die private Nutzung umfasst insbesondere die persönliche Verwendung der Fotografien, die Weitergabe an Familie und enge Freunde sowie die Anfertigung von Abzügen und Fotoprodukten für den privaten Gebrauch.
Eine gewerbliche, geschäftliche, redaktionelle oder sonstige kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe oder Lizenzierung der Fotografien an Unternehmen, Dienstleister, Medien, Veranstalter oder sonstige Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung von Joylyn Photography, sofern eine solche Nutzung nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Auftrags ist.
Die Bearbeitung, Verfremdung oder wesentliche Veränderung der Fotografien durch die Kundschaft oder durch Dritte ist ohne Zustimmung von Joylyn Photography nicht gestattet. Davon ausgenommen sind technisch notwendige geringfügige Anpassungen, insbesondere Grössenanpassungen oder Zuschnitte, soweit dadurch der Charakter des Bildes nicht wesentlich verändert wird.
Urhebervermerke, Wasserzeichen oder sonstige Hinweise auf Joylyn Photography dürfen nicht entfernt werden, sofern solche Bestandteil der gelieferten Datei oder Veröffentlichung sind.
Weitergehende Nutzungsrechte können individuell und schriftlich vereinbart werden.
Erlaubte Nutzung:
- Die Fotografien dürfen von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber für private Zwecke verwendet werden, insbesondere für private Drucke, persönliche Fotoalben, private Websites sowie zur Veröffentlichung auf Social Media.
- Bei einer Veröffentlichung auf Social Media ist Joylyn Photography nach Möglichkeit mit @joylyn.photography zu kennzeichnen.
- Die Nutzung im Rahmen von Hochzeitsblogs oder Hochzeitsportalen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Nicht erlaubt ohne schriftliche Zustimmung:
- Jegliche gewerbliche Nutzung (z. B. durch Dritte, Hochzeitsdienstleister, Firmen, Sponsoren etc.)
- Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Verwendung
- Veröffentlichung in Printmedien oder Online-Magazinen
- Eine nachträgliche Veränderung oder Bearbeitung der Fotografien, insbesondere durch Filter, Retuschen, Farbveränderungen oder sonstige gestalterische Eingriffe, ist ohne vorgängige Zustimmung von Joylyn Photography nicht gestattet.
- Die Weitergabe der Fotografien an Dritte zu gewerblichen, redaktionellen oder sonstigen nicht privaten Zwecken bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Zustimmung von Joylyn Photography.
- Zulässig bleibt die Vervielfältigung und Weitergabe im Rahmen des eingeräumten privaten Nutzungsrechts.
- Bei unzulässiger Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe behält sich Joylyn Photography die Geltendmachung der daraus entstehenden Ansprüche und Kosten vor.
Lizenzanfragen: Für gewerbliche oder redaktionelle Nutzungen (z. B. Social Media von Unternehmen, Webseiten, Werbung) gelten gesonderte Lizenzbedingungen. Diese sind individuell zu vereinbaren und können zusätzliche Lizenzgebühren nach sich ziehen.
Zuwiderhandlungen: Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung oder Bearbeitung der Bilder kann zur nachträglichen Berechnung eines Nutzungshonorars sowie rechtlichen Schritten führen.
13. Referenznutzung
Nach vorheriger Zustimmung darf die Fotografin ausgewählte Bilder zu Werbezwecken verwenden (Website, Social Media, Print).
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) vertraulich und zweckgebunden bearbeitet.
Die Daten werden insbesondere zur Vertragserfüllung, Kommunikation, Buchungsabwicklung, Rechnungsstellung sowie zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder Leistungserbringung erforderlich ist. Dies kann insbesondere die Weitergabe von Bild-, Kontakt- oder Adressdaten an Drucklabore, Versanddienstleister oder weitere eingesetzte Dienstleister umfassen.
Eine darüber hinausgehende Bearbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, sofern hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter joylyn.ch/datenschutzerklarung/ enthalten.
15. Fotobox-Vermietung
Joylyn Photography vermietet die Fotobox als digitales Fotosystem mit Tablet, Softwarelösung und, sofern vereinbart, integriertem Drucker.
Der vereinbarte Leistungsumfang, insbesondere Lieferung, Auf- und Abbau, Druckleistungen, Zubehör sowie Nutzungsdauer, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.
Stromversorgung & Standortbedingungen
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Fotobox einen geeigneten, trockenen und wettergeschützten Standort in einem geschlossenen oder vollständig überdachten Innenbereich sowie eine funktionsfähige Stromversorgung mit 230 V bereitzustellen.
Die Fotobox darf keiner direkten Nässe, Feuchtigkeit, übermässiger Hitze oder Kälte sowie sonstigen für elektronische Geräte ungeeigneten Bedingungen ausgesetzt werden.
Kann die Fotobox aufgrund ungeeigneter Standortbedingungen, fehlender oder unzureichender Stromversorgung oder anderer Umstände aus dem Verantwortungsbereich der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.
Haftung für Schäden & Ausfälle
Joylyn Photography verpflichtet sich, die Fotobox in einem technisch funktionsfähigen Zustand bereitzustellen und angemessene Vorkehrungen für deren ordnungsgemässen Betrieb zu treffen.
Technische Störungen, insbesondere Software-, Drucker-, Netzwerk-, Strom- oder Gerätefehler, können trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bei einer von Joylyn Photography nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten technischen Störung wird im Rahmen des Zumutbaren versucht, die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen oder eine geeignete Ersatzlösung anzubieten.
Kann die Fotobox während eines wesentlichen Teils der vereinbarten Nutzungsdauer aufgrund eines von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber nicht zu vertretenden technischen Defekts nicht genutzt werden, kann die Vergütung unter Berücksichtigung von Dauer und Umfang des Ausfalls angemessen reduziert beziehungsweise anteilig zurückerstattet werden.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vorbehalten bleibt insbesondere die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
Haftung durch Kunde / Dritte
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fotobox und das dazugehörige Zubehör sorgfältig und bestimmungsgemäss zu behandeln.
Sie bzw. er haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, Verlust oder übermässige Verschmutzungen, die durch unsachgemässe Behandlung, mutwillige Beschädigung oder durch Personen entstehen, denen die Nutzung der Fotobox im Rahmen der Veranstaltung ermöglicht wird.
Bei Diebstahl oder Verlust ist Joylyn Photography unverzüglich zu informieren.
Wird die Fotobox durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber abgeholt, transportiert oder zurückgebracht, trägt diese bzw. dieser ab Übergabe die Verantwortung für eine sachgerechte Handhabung und einen sicheren Transport.
Reinigung und Rückgabe
Bei Selbstabholung ist die Fotobox einschliesslich sämtlichen Zubehörs vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie übergeben wurde, unter Berücksichtigung der üblichen vertragsgemässen Abnutzung.
Aussergewöhnliche Verschmutzungen, fehlendes Zubehör oder Beschädigungen können nach tatsächlich entstandenem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Die Reinigung von Kabeln, Stativen, Bodenplatten und sonstigem Zubehör ist bei Selbstabholung Sache der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nutzungsdauer und verspätete Rückgabe
Die Fotobox darf ausschliesslich während der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer verwendet werden.
Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bedarf der vorgängigen Zustimmung von Joylyn Photography.
Bei verspäteter Rückgabe oder nicht vereinbarter Verlängerung können zusätzliche Kosten entsprechend dem dadurch entstandenen Aufwand beziehungsweise der vereinbarten zusätzlichen Nutzungsdauer verrechnet werden.
Vertragsabschluss und Zahlung
Die Buchung der Fotobox wird mit Vertragsabschluss verbindlich.
Die Zahlungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Zahlungsbedingungen dieser AGB beziehungsweise nach einer im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten abweichenden Zahlungsfrist.
Bei fälligen und nicht beglichenen Forderungen ist Joylyn Photography berechtigt, die Übergabe beziehungsweise Bereitstellung der Fotobox bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stornierung
Bei einer Stornierung durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber gelten folgende pauschalierten Stornierungsentschädigungen:
– mehr als 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: CHF 85.–
– 3 Monate bis mehr als 1 Monat vor dem Termin: CHF 150.–
– 1 Monat bis mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
– 14 bis mehr als 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
– 7 Kalendertage oder weniger vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
– bei Nichterscheinen beziehungsweise Nichtabholung: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die geschuldete Stornierungsentschädigung angerechnet.
Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Dritt- oder Materialkosten können zusätzlich verrechnet werden, soweit diese nicht bereits durch die Stornierungsentschädigung abgegolten sind.
Der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Joylyn Photography durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.
Fotobox-Aufnahmen und Datenschutz
Die im Rahmen der Fotobox-Nutzung erstellten Aufnahmen können, sofern technisch vereinbart, in einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt werden.
Erkennbare Personen auf Fotografien gelten datenschutzrechtlich als betroffene Personen. Eine Veröffentlichung oder Verwendung von Fotobox-Aufnahmen durch Joylyn Photography zu Werbe-, Marketing- oder Social-Media-Zwecken erfolgt daher nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage beziehungsweise die erforderliche Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.
Aus der Nutzung der Fotobox allein wird keine Einwilligung zur werblichen Veröffentlichung der entstandenen Fotografien abgeleitet.
Weitere Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten richten sich nach der Datenschutzerklärung von Joylyn Photography.
Bereitstellung der Aufnahmen
Sofern eine digitale Bereitstellung Bestandteil des gebuchten Angebots ist, werden die technisch verfügbaren Fotobox-Aufnahmen in der Regel innerhalb von 5–7 Arbeitstagen nach der Veranstaltung über eine Online-Galerie oder einen vergleichbaren Übermittlungsweg bereitgestellt.
Joylyn Photography übernimmt keine Garantie dafür, dass jede während der Veranstaltung ausgelöste Aufnahme technisch gespeichert beziehungsweise verfügbar ist, sofern ein allfälliger Verlust trotz gebotener Sorgfalt auf einen nicht vermeidbaren technischen Fehler zurückzuführen ist.
Nach Bereitstellung der Aufnahmen ist die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber für deren eigene Datensicherung verantwortlich.
16. Onlineshop
6. Onlineshop
Preise und Zahlung
Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Versand- und gegebenenfalls weitere Zusatzkosten werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen und zusätzlich zum Produktpreis verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Verkaufspreis enthalten sind.
Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Bestellprozess angezeigt. Bei Zahlung per Vorauskasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen zu begleichen.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Joylyn Photography berechtigt, nach entsprechender Mitteilung beziehungsweise Nachfristsetzung von der Bestellung abzusehen oder diese zu stornieren.
Vertragsabschluss
Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung dar.
Mit Abschluss des vorgesehenen Bestellvorgangs gibt die Käuferin bzw. der Käufer eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung beziehungsweise Annahme der Bestellung durch Joylyn Photography zustande.
Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
Sofern beim jeweiligen Produkt keine abweichende Liefer- oder Produktionsfrist angegeben ist, erfolgt der Versand verfügbarer Ware in der Regel innerhalb von 1–2 Arbeitstagen nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei personalisierten, individuell angefertigten oder auf Bestellung produzierten Waren gelten die jeweils angegebenen Produktions- und Lieferzeiten.
Verzögerungen, die durch das beauftragte Versandunternehmen oder andere von Joylyn Photography nicht zu vertretende Umstände entstehen, können zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit führen.
Nutzen und Gefahr gehen nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen auf die Käuferin bzw. den Käufer über.
Joylyn Photography haftet nicht für von ihr nicht zu vertretende Verzögerungen, Beschädigungen oder Verluste im Verantwortungsbereich des Versanddienstleisters. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Stornierung von Bestellungen
Eine Stornierung einer Bestellung ist nur möglich, solange die Ware noch nicht versandt beziehungsweise bei individuell angefertigten oder personalisierten Produkten noch nicht mit deren Herstellung oder Produktion begonnen wurde.
Nach Beginn der individuellen Herstellung oder Personalisierung besteht grundsätzlich keine Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Freiwilliges Rückgaberecht
Joylyn Photography gewährt für nicht personalisierte und nicht individuell angefertigte Produkte freiwillig ein Rückgaberecht von 10 Kalendertagen ab Erhalt der Ware.
Voraussetzung ist, dass sich die Ware unbenutzt, vollständig und in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand befindet.
Die Rücksendung ist vorgängig mit Joylyn Photography abzusprechen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt die Käuferin bzw. der Käufer.
Nach ordnungsgemässem Eingang und Prüfung der retournierten Ware wird der bezahlte Kaufpreis für die zurückgesandte Ware zurückerstattet. Ursprünglich angefallene Versandkosten werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, sofern die Rückgabe nicht aufgrund einer mangelhaften oder falsch gelieferten Ware erfolgt.
Ausschluss des Rückgaberechts
Vom freiwilligen Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen sind insbesondere:
– personalisierte oder individuell beschriftete Produkte;
– speziell nach Kundenwunsch angefertigte Produkte;
– individuell produzierte Fotografien, Drucke, Alben oder sonstige Fotoprodukte;
– Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr als Neuware weiterverkauft werden können.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben davon unberührt.
Mängel und Gewährleistung
Die Käuferin bzw. der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware nach Erhalt zu prüfen.
Erkennbare Mängel, Transportschäden oder Falschlieferungen sind Joylyn Photography möglichst unverzüglich nach Feststellung in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen und ausreichend zu dokumentieren.
Später erkennbare Mängel sind nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen.
Bei einem berechtigten Mangel ist Joylyn Photography berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit angemessen zunächst eine Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung oder Rückerstattung anzubieten.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die nach Übergabe insbesondere durch unsachgemässe Verwendung, natürlichen Verschleiss, äussere Einwirkungen oder unsachgemässe Lagerung verursacht wurden.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche der Käuferin bzw. des Käufers bleiben vorbehalten.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bearbeitet und insbesondere zur Bestellabwicklung, Zahlungsabwicklung, Produktion, Lieferung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation verwendet.
Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, können notwendige Daten insbesondere an Zahlungsdienstleister, Produktionspartner, Drucklabore, Versandunternehmen oder weitere eingesetzte Dienstleister übermittelt werden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur, sofern hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von Joylyn Photography zu entnehmen.
17. Änderungen der AGB
Joylyn Photography behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder anzupassen.
Für neu abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle und vereinbarte Fassung der AGB. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gilt grundsätzlich weiterhin diejenige Fassung der AGB, welche zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vereinbart wurde.
Werden bestehende Kundinnen und Kunden nicht ausdrücklich über eine neue oder geänderte Fassung der AGB informiert, bleiben die ursprünglich vereinbarten AGB für das bestehende Vertragsverhältnis unverändert massgebend.
Neue oder geänderte Bestimmungen finden auf bereits bestehende Verträge nur Anwendung, wenn Joylyn Photography die Kundschaft über die betreffenden Änderungen informiert und die Kundschaft deren Anwendung auf das bestehende Vertragsverhältnis ausdrücklich bestätigt.
Ohne eine solche Zustimmung werden Änderungen insbesondere hinsichtlich Vergütung, Zahlungsbedingungen, Mahngebühren, Stornierung, Terminverschiebung, Nachbearbeitung und Retusche, Haftung, höherer Gewalt oder sonstiger wesentlicher Rechte und Pflichten nicht rückwirkend Bestandteil eines bereits bestehenden Vertrags.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.joylyn.ch/agbs abrufbar.
Das am Ende der AGB angegebene Gültigkeits- beziehungsweise Versionsdatum bezeichnet den Zeitpunkt, ab welchem die jeweilige Fassung für neu abgeschlossene Verträge gilt.
18. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Joylyn Photography, Zürich, Dietlikon- Schweiz.
Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen und gelten ab dem 04.09.2026.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht berührt.
Soweit rechtlich zulässig, tritt an die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Regelung, welche dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck sowie dem vertraglichen Gleichgewicht der Parteien möglichst nahekommt.
Kann eine entsprechende Ersatzregelung nicht bestimmt werden, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Dasselbe gilt für allfällige unbeabsichtigte Regelungslücken in diesen AGB.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

